Datenschutzerklärung
Behandlung an der Klinik
Dentalklinik Dr. Tóka
Datenschutzerklärung – Behandlung an der Klinik
INFORMIERUNG ÜBER DATENVERWALTUNG UND DATENSCHUTZ
- Rechtsvorschriften als Grundlage für die vorliegende Informierung sowie für die Datenverwaltung und für die Tätigkeit der Gesundheitsdienstleistungen
Verordnung Nr. 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates (im Weiteren: „GDPR”)
Gesetz Nr. CXII/2011 über das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und die Informationsfreiheit (im Weiteren: Infogesetz),
Gesetz Nr. XLVII/1997 über die Verwaltung und den Schutz der gesundheitlichen und der damit verbundenen personenbezogenen Daten (im Weiteren: Datengesetz), Gesetz Nr. CLIV/1997 über das Gesundheitswesen (im Weiteren: Gesundheitsgesetz), Regierungsverordnung Nr. 96/2003 (VII.15.) über die allgemeinen Bedingungen der Ausübung von Gesundheitsdienstleistungen, sowie über die Genehmigungsverfahren, Gesetz Nr. LXXXIII/1997 über die Versorgungen der obligatorischen Krankenversicherung (im Weiteren: Krankenversicherungsgesetz)
Gesetz Nr. XLVIII/2008 über die grundsätzlichen Bedingungen und einige Einschränkungen der wirtschaftlichen Werbetätigkeit.
- Datenverwalter und die von ihm durchgeführten Tätigkeiten
Gesellschaft 1 / Datenverwalter 1
Der Datenverwalter ist die DENTALKLINIK DR. TÓKA Egészségügyi Korlátolt Felelősségű Társaság (HU-9400 Sopron, Lackner Kristóf utca 62/B, Handelsgericht des Gerichtshofs Győr, Firmenregisternummer: 08-09-011297, Steuernummer: 13059365-2-08; statistische Kennziffer: 13059365-8623-113-08, im Weiteren: Gesellschaft 1 / Datenverwalter 1).
Gesellschaft 2 / Datenverwalter 2
Der Datenverwalter ist die IMPLANTKLINIK DR. TÓKA Egészségügyi Korlátolt Felelősségű Társaság (HU-9400 Sopron, Lackner Kristóf utca 62/B, Handelsgericht des Gerichtshofs Győr, Firmenregisternummer: 08-09-035690, Steuernummer: 32246445-1-08; statistische Kennziffer: 32246445-8623-113-08, im Weiteren: Gesellschaft 2 / Datenverwalter 2).
„Gesellschaft 1 / Datenverwalter 1“ und „Gesellschaft 2 / Datenverwalter 2“ im Weiteren gemeinsam bezeichnet als „Gesellschaft / Datenverwalter“.
Die zur Kontakthaltung bestimmte E-Mail-Adresse des Datenverwalters:
DENTALKLINIK DR. TÓKA Egészségügyi Korlátolt Felelősségű Társaság office@drtoka.com
Name und Erreichbarkeit des vom Datenverwalter ernannten Sachbearbeiters/der Sachbearbeiterin für Datenschutz und Datenverwaltung:
Name: Dr. Stephan Tóka,
E-Mail-Adresse: office@drtoka.com
und
IMPLANTKLINIK DR. TÓKA Egészségügyi Korlátolt Felelősségű Társaság office@implantklinik.hu
Name und Erreichbarkeit des vom Datenverwalter ernannten Sachbearbeiters/der Sachbearbeiterin für Datenschutz und Datenverwaltung:
Name: Dr. Stephan Tóka,
E-Mail-Adresse: office@implantklinik.hu
Die Webseite drtoka.com und implantklinik.hu alle mit der Betreibung verbundenen Rechte stehen der Gesellschaft zu. Wir informieren Sie darüber, dass die auf der Webseite drtoka.com und implantklinik.hu (im Weiteren gemeinsam bezeichnet als: Webseite) erreichbaren Informationen dienen ausschließlich zur Informierung. Zur Inanspruchnahme der von der Gesellschaft angebotenen Dienstleistungen müssen einige personenbezogenen Daten angegeben, verwaltet und eventuell an Dritte weitergeleitet werden, wozu die Zustimmung der betroffenen Personen sowie Rechtsbestimmung in jedem Fall obligatorisch ist.
Die Gesellschaft bietet Gesundheitsdienstleistungen gemäß §3 Buchstabe e des Gesundheitsgesetzes (ärztliche Dienstleistungen in Zahnarztpraxen) an. Gesundheitsdienstleistungen sind gemäß dem Gesundheitsgesetz die Gesamtheit der Tätigkeiten im Bereich Gesundheit, die im Besitz der durch die ungarische Gesundheitsverwaltung ausgegebenen Betriebsgenehmigung oder – in den im Gesetz vorgesehenen Fällen – aufgrund der Registrierung durch die ungarische Gesundheitsverwaltung ausgeübt werden dürfen, beziehungsweise die sich zum Ziel der Gesunderhaltung der Menschen, der Vorbeugung, der rechtzeitigen Erkennung, Feststellung und Behandlung der Erkrankung, der Abwehr der Lebensgefahr, der Besserung des infolge der Erkrankung entstandenen Zustandes oder der Vorbeugung der weiteren Zustandsverschlechterung auf die Untersuchung, Behandlung, Pflege, medizinische Rehabilitation, Linderung von Schmerzen und Leid sowie in Bezug auf die oben Stehenden auf die Verarbeitung der Untersuchungsmaterialien des Patienten, die Tätigkeit gemäß dem separaten Gesetz im Zusammenhang mit Medikamenten, medizinischen Hilfsmitteln, medizinischen Versorgungen sowie Rettung und Krankentransport, geburtshilfliche Versorgungsleistungen, spezielle Verfahren für die menschliche Fortpflanzung, Sterilisierung auf operativem Wege, am Menschen durchgeführte Untersuchungen sowie die Tätigkeiten gemäß dem separaten Gesetz im Zusammenhang mit Autopsie, mit medizinischen Verfahren mit Toten, mit dem – damit verbundenen – Transport von Toten auch inbegriffen.
Aufgrund der vorliegenden Datenverwaltungsregelung ist die betroffene Person die von der Gesellschaft angebotenen Dienstleistungen in Anspruch nehmende beziehungsweise sich für die von der Gesellschaft angebotenen Dienstleistungen interessierende Person (Patient, Klient), weiterhin die sich auf dem Gebiet des Instituts der Gesellschaft vorübergehend oder für längere Zeit aufhaltenden Personen (besonders in Bezug auf die Foto-, Ton- und Bildaufnahmen auf dem Gebiet des Instituts der Gesellschaft).
- Rechtsgrundlage der Datenverwaltung
Bei der Anwendung der vorliegenden Informierung ist Datenverwaltung gemäß § 3 Punkt 10 des Infogesetzes: jede im Hinblick auf die Daten vorgenommene Operation oder Gesamtheit von Operationen, unabhängig von dem dazu angewendeten Verfahren, insbesondere die Erfassung, Erhebung, Speicherung, Organisation, Aufbewahrung, Anpassung, Nutzung, Anforderung, Übermittlung, Verbreitung, den Abgleich oder die Verknüpfung, Sperrung, Löschung oder Vernichtung sowie die Verhinderung der weiteren Verwendung der Daten, die Anfertigung von Foto-, Ton- oder Bildaufnahmen sowie die Erfassung physischer Eigenschaften, die zur Identifizierung einer Person geeignet sind (z. B. Finger- oder Handflächenabdrücke, DNA‑Proben oder Irisbilder).
Rechtsgrundlage der Datenverwaltung durch die Gesellschaft:
in Bezug auf die im Punkt 2 der vorliegenden Regelung bestimmte Tätigkeit der Gesundheitsdienstleistungen die Erfüllung der Datenverwaltungs-, Datenaufbewahrungs und Datenübermittlungspflicht gemäß den einschlägigen Rechtsvorschriften in Bezug auf diese Tätigkeiten beziehungsweise die Zustimmung der betroffenen Person,
Bezüglich der während der Benutzung der Webseite oder irgendeiner Dienstleistung für Marketingzwecke entstandenen und aufgrund der durch die sog. Cookies gespeicherten Daten durchgeführten Profiling-Aktivitäten werden die Daten aufgrund der Zustimmung der die Dienstleistung in Anspruch nehmenden und die Webseite benutzenden Person verwaltet.
Auf dem Gebiet der Gesellschaft werden Foto-, Ton- und Bildaufnahmen aufgrund der Zustimmung der betroffenen Personen gemacht.
In allen aufgezählten Fällen ist die Rechtsgrundlage der Datenverwaltung auch das berechtigte Interesse der Gesellschaft, weiterhin kann die Datenverwaltung auf einem berechtigten Interesse beruhen, um eine bestehende Schuld, nicht bezahlte Forderung oder Rechtsstreit abzuschließen, um rechtliche, steuerrechtliche, buchhalterische Pflichten und Rechnungslegungspflichten zu erfüllen, um Betrüge vorzubeugen, die Datensicherheit der Benutzer, der Kunden, sowie der Patienten aufrechtzuerhalten, weiterhin die zahnärztlichen Behandlungen, Eingriffe (Operationen, Anästhesiologie, usw.) und die damit eventuell auftauchenden Komplikationen zu überwachen, die Details zu klären.
- Umfang der personenbezogenen Daten
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von den betroffenen Personen angegebenen Daten sind die betroffenen Personen verantwortlich, den Fall auch inbegriffen, dass die betroffenen Personen jede mit Datenverwaltung verbundene Dienstleistung im eigenen Namen in Anspruch nehmen, und im Fall einer Privatperson die betroffene Person volljährig ist oder über die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters verfügt.
Die Gesellschaft kann in Bezug auf die im Punkt 2 bestimmten Tätigkeiten und auf die im Punkt 3 bestimmten Rechtsgrundlagen folgende Daten verwalten:
Identifizierungsdaten der natürlichen Person
Adresse
Geburtsort und -datum
Erreichbarkeiten (E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Anschrift)
Steueridentifikationsnummer
Sozialversicherungsnummer
Gesundheitsdaten
Foto-, Ton- und Bildaufnahmen
Die Webseite kann durch Cookies auch statistische Daten, die zur individuellen Identifizierung ungeeignet und nicht mit Personen verknüpft sind, für Marketing und für die Entwicklung der Webseite sammeln.
- Dauer der Datenverwaltung
Die Fälle der obligatorischen Datenverwaltung ausgenommen dauert die Datenverwaltung bis zur Zurücknahme der Zustimmung der betroffenen Person.
Die auf dem Gebiet der Gesellschaft gemachten Foto-, Ton- und Bildaufnahmen werden in einem Zeitraum von 2 Wochen nach der Aufzeichnung aufbewahrt, die Aufnahmen werden nach dem Ablauf dieser Periode automatisch gelöscht.
Die Gesellschaft bewahrt die während der Erfüllung der im Punkt 2 der vorliegenden Informierung bestimmten Gesundheitsdienstleistungen entstandenen Daten gemäß § 30 des Datengesetzes wie folgt:
Die medizinische Dokumentation – die mit bildgebendem Diagnoseverfahren gemachten Aufnahmen, die darüber angefertigten Befunde sowie die ausgedruckten und elektronischen Rezepte ausgenommen – muss mindestens 30 Jahre ab der Datenaufnahme, der Entlassungsbrief muss mindestens 50 Jahre lang aufbewahrt werden. Nach der Dauer der obligatorischen Registrierung können die Daten – falls begründet – im Interesse der Forschung auch weiterhin registriert werden. Wenn die weitere Registratur nicht begründet ist, muss die Registratur vernichtet werden.
Die mit bildgebendem Diagnoseverfahren gemachte Aufnahme muss 10 Jahre lang, der darüber gemachte Befund muss 30 Jahre lang ab der Anfertigung aufbewahrt werden. Falls die medizinische Dokumentation von wissenschaftlicher Bedeutung ist, muss sie dem zuständigen Archiv nach der Dauer der obligatorischen Registrierung übergeben werden.
Der Datenverwalter sowie alle von ihm beschäftigten Arbeitnehmer sind verpflichtet, die ärztliche Schweigepflicht gemäß den einschlägigen Rechtsvorschriften unbefristet einzuhalten. Bezüglich der Datenverwaltung müssen die Regeln der ärztlichen Schweigepflicht auch für die Personen, die mit der Gesellschaft den Kontakt aufnimmt, um Gesundheitsdienstleistungen in Anspruch zu nehmen, aber diese Dienstleistung nicht in Anspruch nimmt, angewendet werden.
- Ziel der Datenverwaltung:
Ziel der Verwaltung der Gesundheits- und Identifizierungsdaten:
Förderung der Erhaltung, Verbesserung und Aufrechterhaltung der Gesundheit, Förderung der erfolgreichen Heilbehandlung der Krankenstationen, die Tätigkeit der Fachaufsicht auch inbegriffen,
Nachvollziehen des gesundheitlichen Zustandes der betroffenen Person, Maßnahmen ergreifen, die im Interesse der öffentlichen Gesundheit, des öffentlichen Gesundheitswesens und der Epidemiologie notwendig werden,
Geltendmachung der Patientenrechte,
Nachvollziehen des individuellen Patientenpfads.
Die Gesellschaft ist berechtigt, Gesundheits- und Identifizierungsdaten über die obenstehenden Bestimmungen hinaus – in den im Gesetz vorgesehenen Fällen – für folgende Zwecke zu verwalten:
Ausbildung von medizinischen Fachkräften,
Ärztliche und epidemiologische Untersuchung, Analyse, Planung und Organisierung der medizinischen Versorgung, Planung der Kosten,
Statistikanalyse,
Anonymisierung mit dem Ziel der Folgenabschätzung und wissenschaftliche Forschung, Förderung der Arbeit der Organisationen, die die amtliche und Rechtmäßigkeitskontrolle des/der die Gesundheitsdaten verwaltenden Organs/Person durchführen, wenn die Kontrolle anderswie nicht zu erreichen ist, sowie die Verrichtung der Aufgaben der die Gesundheitsleistungen finanzierenden Organisationen,
Bestimmung der Leistungen der sozialen Sicherheit und Sozialhilfe, falls dies aufgrund des gesundheitlichen Zustandes passiert, sowie Bestimmung der Versorgung bei Beeinträchtigungen der Gesundheit gemäß dem Gesetz zur Regelung des
Dienstverhältnisses des hauptberuflichen Personals der Polizeiaufgaben wahrnehmenden Stellen bei Sicherheitsbehörden, weiterhin Bestimmung der Versorgung bei Beeinträchtigungen der Gesundheit gemäß dem Gesetz zur Regelung des Dienstverhältnisses des Personals des Nationalen Steuer- und Zollamtes,
für Personen, die Anspruch auf medizinische Versorgung haben, Kontrolle der Bestellung und Erbringung von Dienstleistungen, die zulasten der Krankenversicherung in Anspruch genommen werden können, sowie Kontrolle der Einhaltung der Regeln der Bestellung der Versorgung mit Medikamenten, medizinischen Hilfsmitteln und der medizinischen Versorgung, weiterhin Finanzierung der für die Berechtigten aufgrund eines Vertrags gemäß einer separaten Rechtsvorschrift angebotenen Versorgungen, beziehungsweise Abrechnung der Preisstützung, sowie Feststellung, Bezahlung der Sozialleistungen und Zurückzahlung der bezahlten Versorgungen,
für Personen, die Anspruch auf medizinische Versorgung haben, kontinuierliche und sichere Ausgabe beziehungsweise Gewährung der auf Rezept aufgeschriebenen Medikamente, der medizinischen Hilfsmittel und der medizinischen Versorgungen,
Überprüfung und Evidenzführung der Arbeitsunfälle, der berufsbedingten Erkrankungen – die verstärkten Expositionsfälle auch inbegriffen – sowie Ergreifen der nötigen Arbeitnehmerschutzmaßnahmen,
Ethikverfahren gegenüber Arbeitskräften des Gesundheitswesens,
Feststellung des Erfolgs und der Unterstützung der auf Erfolgsbasis erstattungsfähige Arzneimittel und der medizinischen Hilfsmittel, Erstellung des Finanzierungsverfahrens der mit Medikamenten behandelten Krankheitsbilder,
Organisierung des Patientenpfads,
Bewertung und Entwicklung der Qualität der Gesundheitsdienstleistungen, regelmäßige Überprüfung und Entwicklung der Beurteilungskriterien der Gesundheitsdienstleistungen, Kontrolle, Messung und Bewertung der Leistung des Gesundheitssystems, Förderung der wirkungsvollen und sicheren Medikation der Person, die Anspruch auf medizinische Versorgung hat, sowie Ausbildung der kostenwirksamen medikamentösen Therapie,
Geltendmachung der Rechte bezüglich der innerhalb der Europäischen Union grenzüberschreitenden medizinischen Versorgung.
Die Gesellschaft ist berechtigt, auch für Ziele, die von den oben bestimmten Zielen abweichen, mit der – freiwilligen und eindeutig ausgedrückten Willen enthaltenden und die ordnungsmäßige Erklärung glaubwürdig bewiesen gegebenen – Genehmigung der betroffenen Person beziehungsweise ihres gesetzlichen oder bevollmächtigten Vertreters Gesundheitsdaten vollständig oder auf einzelne Datenverwaltungstätigkeiten bezogen zu verwalten.
Die Gesellschaft verwaltet zum Ziel der Datenverwaltung, die nicht auf Zustimmung beruhen, nur so viele und solche Gesundheits- und Identifizierungsdaten, die zur Verwirklichung des Ziels der Datenverwaltung unerlässlich nötig sind.
Die Gesellschaft verwaltet darüber hinaus für folgende Zwecke:
direkte Kontaktaufnahme mit dem Klienten per Telefon oder E-Mail;
Erfüllung des Vertrags bezüglich der von der Gesellschaft angebotenen Dienstleistung; Direktakquisition (Informationsaktivitäten mit der Methode der direkten Aufsuchung und ergänzende Dienstleistungen, deren Ziel die Weiterleitung von Werbungen oder adressierten Werbesendungen im direkten Zusammenhang mit dem Verkauf von Produkten oder Dienstleistungen für die Klienten);
Senden von sonstigen Werbematerialien, die als kommerzielle Werbung gelten, elektronischen Werbungen oder anderen adressierten Inhalten für den Klienten per E-Mail; Senden von Newslettern und Angeboten für den Klienten;
Entwicklung der Webseite;
für die Förderung der fachlichen und persönlichen Entwicklung der von der Gesellschaft beschäftigten Arbeitnehmer;
für Qualitätsziele.
Die Gesellschaft hat in Bezug auf die von ihr durchgeführten Datenverarbeitungsvorgänge die Folgenabschätzung gemäß § 35 DSGVO durchgeführt, und überprüft diese jährlich oder beim Eintreten eines Umstandes mit erheblichen Auswirkungen auf Risiken. Als Ergebnis der Kontrolle ist festgestellt worden, dass die Datenverwaltung aufgrund der Ersuchung der betroffenen Personen, im Interesse der Patienten und aufgrund ihrer Genehmigung passiert, deren Ziel ist, für die Patienten vollständige zahnmedizinische Dienstleistungen anzubieten, die dies zugrunde legenden Verfahren zu bestimmen, und die verwendeten Daten werden in jedem Fall in Verbindung mit der in jedem Fall nötigen und konkreten medizinischen Eingriffe bestimmt.
- Datenübermittlung
Die Gesellschaft übermittelt im Rahmen ihrer Tätigkeit und der Tätigkeit ihrer Gesundheitsdienstleister Daten auf die Weise nicht, wonach die Identität der betroffenen Person festgestellt werden kann. Die Daten der betroffenen Person können in Form von zusammengefassten Daten, die keiner Person zugeordnet werden können, für Dritte weitergeleitet werden.
Die Gesellschaft ist berechtigt, zum Ziel gemäß § 4 Absätze 1-3 des Datengesetzes innerhalb des medizinischen Versorgungsnetzes Gesundheits- und Identifizierungsdaten weiterzuleiten sowie zusammenzufassen. Im Interesse der Versorgung der im § 81 des Krankenversicherungsgesetzes bestimmten Aufgabe des Krankenversicherungsträgers können die Gesundheitsdaten und die Sozialversicherungsnummern (im Weiteren: Sozialversicherungsnummer) auch zwischen dem medizinischen Versorgungsnetz und dem Krankenversicherungsträger in dem zur Verrichtung der Aufgabe nötigen Maße weitergeleitet und zusammengeknüpft werden. Die aus verschiedenen Quellen stammenden Gesundheits- und Identifizierungsdaten dürfen nur bis zum Zeitpunkt und in dem Maße zusammengeknüpft werden, solange und in dem es im Interesse der Vorbeugung, der Heilbehandlung sowie der Maßnahmen der öffentlichen Gesundheit, des öffentlichen Gesundheitswesens und der Epidemiologie unbedingt nötig ist
Im Fall jeder obligatorischen, durch die sich auf die Gesellschaft beziehenden Rechtsvorschriften vorgeschriebenen Datenübermittlung ist der Empfänger der Daten die in der einschlägigen gesundheitsrechtlichen Vorschriften bestimmte Organisation (z. B. Országos Egészségbiztosítási Pénztár – Ungarischer Krankenversicherungsfonds) die als selbstständiger Datenverwalter vorgeht, und da die Datenübermittlung durch eine Rechtsvorschrift vorgeschrieben ist, ist dazu die Genehmigung der betroffenen Personen nicht nötig.
Während der Datenverwaltung und Datenverarbeitung können alle Gesundheitsdaten, die mit der Krankheit der betroffenen Person in Verbindung gebracht werden können und die aufgrund der Entscheidung des behandelnden Arztes für die Heilbehandlung notwendig sind, übermittelt werden, ausgenommen, wenn dies die betroffene Person schriftlich oder in seiner im Register der Selbstbestimmung eingetragenen Erklärung verbietet. Die Gesundheitsdaten und – falls durch eine Rechtsvorschrift vorgeschrieben – die Identifizierungsdaten müssen in den im § 13 des Datengesetzes bestimmten Fällen beziehungsweise zum Ziel des öffentlichen Gesundheitswesens, der Epidemiologie oder des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz gemäß den Bestimmungen von § 15 des Datengesetzes auch trotz des Verbots der betroffenen Person weitergeleitet werden.
Die Gesellschaft übermittelt die Gesundheitsdaten, die zur Zeit der Datenübermittlung bestehen, mit der Krankheit nicht zusammenhängen und sich auf eine frühere Krankheit beziehen, auch im
Fall der Datenübertragung gemäß dem Vorstehenden – die in der Rechtsvorschrift bestimmten Fälle ausgenommen – nicht.
Die bei der Nachfrage in Bezug auf Gesundheitsdienstleistungen schriftlich oder elektronisch angegebenen personenbezogenen Daten des Klienten dürfen die Gesellschaft (die Arbeitnehmer der Gesellschaft) sowie die Datenverarbeiter, die eventuell von der Gesellschaft mit der Aufnahme und Verwaltung der Daten, mit dem Versehen von Qualitätssicherungsaufgaben beauftragt worden sind, kennen lernen. Falls die Gesellschaft während des gegebenen Verfahrens Datenverarbeiter in Anspruch nimmt, dann informiert sie die betroffenen Personen darüber.
Die Daten der betroffenen Person werden außer der in der vorliegenden Regelung genannten oder verwiesenen Dritten an Dritte nicht übergeben, die gemäß einer Rechtsvorschrift obligatorische Übergabe ausgenommen, besonders, aber nicht ausschließlich die Aufforderung von Gerichten oder Behörden auch inbegriffen.
- Datenverarbeiter
Die Gesellschaft geht in Bezug auf jede Datenverwaltung auch als Datenverarbeiter vor. 9. Newsletter-Anmeldung
Der Klient darf seine Genehmigung bezüglich der Verwaltung und Weiterleitung seiner bei der Newsletter-Anmeldung angegebenen personenbezogenen Daten jederzeit ohne Einschränkung und Begründung unter folgenden Erreichbarkeiten schriftlich zurückrufen.
BETREFFEND DER DENTALKLINIK DR. TÓKA KFT.
E-Mail: office@drtoka.com
Anschrift: DENTALKLINIK DR. TÓKA Egészségügyi Korlátolt Felelősségű Társaság. – HU-9400 Sopron, Lackner Kristóf utca 62/B
BETREFFEND DER IMPLANTKLINIK DR. TÓKA KFT.
E-Mail: office@implantklinik.hu
Anschrift: IMPLANTKLINIK DR. TÓKA Egészségügyi Korlátolt Felelősségű Társaság. – HU-9400 Sopron, Lackner Kristóf utca 62/B
- Rechte der betroffenen Personen
Falls es durch die anzuwendenden Rechtsvorschriften nicht eingeschränkt wird, werden für Privatpersonen gemäß DSGVO folgende Rechte gesichert:
Zugangsrecht – Informierung bekommen über die verwalteten personenbezogenen Daten, weiterhin über den Zugang zu diesen Daten;
Recht auf Berichtigung – um Änderung oder Update der personenbezogenen Daten bitten, wenn die Daten ungenau oder mangelhaft sind;
Recht auf Löschung – um das Löschen der personenbezogenen Daten bitten, wenn sie kein ärztliches Geheimnis sind, und die Daten nicht wegen Rechtsverpflichtung verwaltet werden;
Recht auf Einschränkung – darum bitten, dass die Datenverwaltung in Bezug auf alle oder einige personenbezogenen Daten vorübergehend oder endgültig unterbrochen wird, wenn sie kein ärztliches Geheimnis sind, und die Daten nicht wegen Rechtsverpflichtung verwaltet werden;
Widerspruchsrecht – gegen die Verwaltung der personenbezogenen Daten beziehungsweise gegen die Verwaltung für Direktverkäufe jederzeit Einwendung eingereicht werden, ausgenommen, wenn sie ärztliches Geheimnis sind, und Rechtsverpflichtung besteht;
Recht auf Datenübertragbarkeit – man kann über die personenbezogenen Daten kann elektronische Kopie verlangen, sowie man kann darum bitten, sie an Dritte weiterzuleiten; Recht auf Befreiung von der aufgrund einer automatisierten Entscheidungsfindung getroffenen Entscheidung – die betroffene Person wird auf Antrag von der aufgrund einer automatisierten Entscheidungsfindung getroffenen Entscheidung befreit, die Profilerstellung auch inbegriffen, während der die getroffene Entscheidung Rechtsfolgen für die betroffene Person beziehungsweise erhebliche Auswirkungen auf sie hätte.
Der Datenverwalter prüft den Antrag der betroffenen Person bezüglich der Ihnen aufgrund der oben Stehenden zustehenden Berechtigungen innerhalb der kürzesten Zeit, aber höchstens innerhalb von 15 Tagen ab dem Einreichen des Antrags, entscheidet, ob sie berechtigt ist, und benachrichtigt den Ansucher über das Ergebnis schriftlich. Falls der Datenverwalter feststellt, dass die Einwendung begründet ist, dann stellt er die Datenverwaltung – die weiteren Datenaufnahmen und Datenübermittlung auch inbegriffen – ein, sperrt die Daten. Er benachrichtigt alle, denen er die betroffenen personenbezogenen Daten früher übermittelt hat, und die verpflichtet sind, im Interesse der Geltendmachung des Rechts auf Einwendung Maßnahmen vorzunehmen, darüber und über die aufgrund des Antrags getroffenen Maßnahmen. Falls die betroffene Person mit der Entscheidung des Datenverwalters nicht einverstanden ist, beziehungsweise der Datenverwalter die obige Frist versäumt, dann kann sie innerhalb von 30 Tagen ab der Mitteilung des Beschlusses beziehungsweise ab dem letzten Tag der Frist Beschwerde erheben, oder sich ans Gericht wenden.
Eine Informierung über die Rechte bezüglich der Datenverwaltung und des Datenschutzes sowie der Art ihrer Ausübung kann beantragt werden, wenn Sie einen Antrag an die zur Kontakthaltung angegebene elektronische Anschrift des Datenverwalters schicken.
Der Datenverwalter übermittelt personenbezogene Daten außerhalb des Gebiets der Europäischen Union nicht. Der Datenverwalter darf nicht individualisierte Daten in Länder außerhalb der Europäischen Union beziehungsweise an Dienstleistungserbringer schicken, die den Anforderungen von DSGVO entsprechen. Der Datenverwalter garantiert in den mit seinen Vertragspartnern abgeschlossenen Vereinbarungen sowie für ihre Beauftragten, Mitwirkenden und Arbeitnehmer, dass die in der vorliegenden Regelung und in den damit verbundenen internen Regelungen stehenden Anforderungen eingehalten werden.
Der Datenverwalter nimmt für den Schutz der personenbezogenen Daten technische und organisatorische Maßnahmen vor, aber kein IT-System kann vollständigen Schutz bieten. Die Gesellschaft kann für den Schutz der personenbezogenen Daten eines eventuellen Angriffs gegen das von ihr angewendeten IT-Systems keinerlei Verantwortung übernehmen.
Zur Kontrolle der mit der Datenverwaltung zusammenhängenden Tätigkeit des Datenverwalters berechtigte Behörde:
Nemzeti Adatvédelmi és Információszabadság Hatóság (Behörde für Nationale Datenschutz und Informationsfreiheit)
Adresse: HU-1055 Budapest, Falk Miksa utca 9-11.
Anschrift: HU1374 Budapest, Postfach: 603.
Telefonnummern:
+36 (30) 683-5969
+36 (30) 549-6838
+36 (1) 391-1400
E-Mail-Adresse: ugyfelszolgalat@naih.hu
Die vorliegende Datenschutzregelung kann vom Datenverwalter jederzeit einseitig geändert werden.
Die vorliegende Datenschutzregelung tritt am 1. April 2023 in Kraft.
DENTALKLINIK DR. TÓKA Kft.
vertreten durch Dr. Tóka Stephan Geschäftsführer
und
IMPLANTKLINIK DR. TÓKA Kft.
vertreten durch Dr. Tóka Stephan Geschäftsführer
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Heilung ist nicht nur unser Beruf, sondern unser Leben und unsere Berufung.
90 Mitarbeiter unserer Klinik sind der sichere Hintergrund dafür, dass wir die neuesten, modernsten und kompliziertesten Geräte und Technologien aufgrund unserer Erfahrung anwenden können.